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Fährtenhundprüfung (FH)

Mindestalter 18 Monate.

Es gibt bei den Fährtenhunden zwei Prüfungsstufen. FH 1 und FH 2.

FH 1:

Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1200 Schritt langen und mind. 3 Std. alten Fremdfährte, die 6 dem Gelände angepasste rechte Winkel aufweisen muss und mind. 2 x von einer frischeren Fremdfährte geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen 4 Gegenstände (ca. 10cm x 3cm x 1cm). Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und anzuzeigen (der Hund legt sich am Gegenstand hin). Die Fährte hat zudem einen Weg zu kreuzen. Dreißig Min. nach Beendigung des Fährtenlegens erhält eine 2. Person die Aufgabe die Fährte durch eine Verleitungsfährte zweimal zu schneiden. Der Hund darf der Verleitungsfährte nicht folgen.

 

FH 2:

Der Hund hat eine mind. 1800 Schritt langen und ebenfalls mind. 3 Std. alten Fremdfährte zu zeigen. Die Fährte muss 2 spitze Winkel und einen Halbkreis aufweisen. Es sind 7 Gegenstände zu legen, welche der Hund sicher zu verweisen hat. Dreißig Min. vor dem suchen ist eine Verleitungsfährte durch eine 2. Person zu legen. Diese muss die Fährte 2x in geräumig auseinanderliegenden Punkten zu schneiden. Der Fährtenabgang befindet sich in einer Fläche von 20 x 20m, die nur vom Fährtenleger betreten wird. Innerhalb diese Feldes ist ein Identifizierungsgegenstand abzulegen. Dieser markiert den eigentlichen Abgang der Fährte.

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