|

Fährtenhundprüfung (FH)
Mindestalter 18 Monate.
Es gibt bei den Fährtenhunden zwei Prüfungsstufen. FH 1 und FH 2.
FH 1:

Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens
1200 Schritt langen und mind. 3 Std. alten Fremdfährte, die 6 dem Gelände
angepasste rechte Winkel aufweisen muss und mind. 2 x von einer frischeren
Fremdfährte geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen
Abständen 4 Gegenstände (ca. 10cm x 3cm x 1cm). Diese Gegenstände sind vom Hund
zu finden und anzuzeigen (der Hund legt sich am Gegenstand hin). Die Fährte hat
zudem einen Weg zu kreuzen. Dreißig Min. nach Beendigung des Fährtenlegens
erhält eine 2. Person die Aufgabe die Fährte durch eine Verleitungsfährte zweimal zu
schneiden. Der Hund darf der Verleitungsfährte nicht folgen.
FH 2:
Der Hund hat eine mind. 1800 Schritt langen und ebenfalls mind. 3 Std. alten
Fremdfährte zu zeigen. Die Fährte muss 2 spitze Winkel und einen Halbkreis
aufweisen. Es sind 7 Gegenstände zu legen, welche der Hund sicher zu verweisen
hat. Dreißig Min. vor dem suchen ist eine Verleitungsfährte durch eine 2. Person
zu legen. Diese muss die Fährte 2x in geräumig auseinanderliegenden Punkten zu
schneiden. Der Fährtenabgang befindet sich in einer Fläche von 20 x 20m, die nur
vom Fährtenleger betreten wird. Innerhalb diese Feldes ist ein
Identifizierungsgegenstand abzulegen. Dieser markiert den eigentlichen Abgang
der Fährte.
nach oben
|